Guten Tag, hier findest du die AGB von Ailinco (Inhaber: Julian Klein). Diese zeigen dir welche rechtlichen Beziehungen du bei Buchung einer Reise oder Tour mit uns eingehst. Die AGB sind so formuliert, dass diese möglichst verständlich sind. Solltest du dennoch Fragen zu einzelnen Punkten haben werde Ich dir diese Fragen gerne beantworten!

A. Abschluss des Vertrages

1. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Zusendung der Anmeldebestätigung an Sie zustande.

2. Die Anmeldung erfolgt durch den die Buchung vornehmenden Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Teilnehme, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für die weiteren Teilnehmer diese AGB an.

3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Ailinco Abenteuertouren vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

B. Zahlung des Reisepreises

1. Bei Vertragsschluss von Reisen, die mehr als einen Tag und bis zu 3 Tage dauern, ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 50,- Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten. Sollte der Reisepreis unter 50,- Euro betragen, so ist der Reisepreis bei Vertragsschluss vollständig zu entrichten.

2. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.

3. Bei Reisen die länger als drei Tage dauern, wird die Zahlung des Reisepreises auf die Reise selbst zugeschnitten. Sie bekommen mit dem Anmeldefomular auch die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Reise als Email zugeschickt.

4. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von 5,- Euro pro Mahnung in Rechnung stellen.

5. Bei Tagestouren ist keine Anzahlung erforderlich, die Zahlung muss spätestens am Tag der Tour erfolgen.

C. Leistungen

1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen auf unserer Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder die Art der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Wir behalten uns bei ungünstigen Wetterbedingungen oder sonstigen die Sicherheit unserer Aktivitäten gefährdenden Umstände, eine Verschiebung oder Absage einzelner Leistungen vor. Ein Anspruch auf Erstattung besteht unter solchen Umständen nicht.

3. Soweit wir auf unserer Website, in unsewren Werbemitteln (Flyer) oder auf unserer Facebookseite Programme/Leistungen fremder Veranstalter anbieten und ausdrücklich hierauf hinweisen, handeln wir als Vermittler eines Vertragsabschlusses mit diesen Veranstaltern.Wir haften deshalb nicht selbst für diese Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reiseteilnehmer zur Verfügung gestellt werden.

D. Rücktritt und Kündigung von Reisen durch uns als Reiseveranstalter

1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls sich weniger Personen als die im Vertrag bzw. auf der Website angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.In diesem Fall werden wir den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist erklären, jedoch spätestens

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  • 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

2. Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In deisem Fall werden wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.

E. Leistungs- und Preisänderungen

1. Wir behalten uns vor die Vertragsbedingungen zu ändern wenn dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung unerheblich ist. Wir werden Sie in diesem Fall per email klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten. Derartige Änderungen der Vertragsbedingungen sind nur vor Reisebeginn möglich.

2. Von uns als Reiseveranstalter ausgehende, einseitige Preiserhöhungen sind nach Abschluss des Vertrages unter folgenden Bestimmungen zulässig:

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  • Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Wir müssen Sie im Falle einer Preisänderung klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und Ihnen hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.Eine solche +reiserhöhung kann spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Ab einer Preiserhöhung von 8% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung der Vertragsbedingugen können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

3. Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die unter Punkt E2 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns als Reiseveranstalter führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns als Reiseveranstalter zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Ihr Verlangen müssen wir Ihnen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

F. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

2. Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Mehrtages-Reisen nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet:

  • bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%
  • vom 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30%
  • vom 19. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
  • vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
  • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%

Grundsätzlich wird mindestens der Betrag der vertraglich festgeolegten Anzahlung als Entschädigung verlangt. Sie haben das Recht, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Touren die nicht länger als einen Tag dauern nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet:

  • bis vier Wochen vor Tourbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% einbehalten,
  • bei Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Tour 25%
  • und bis 3 Tage vor der Tour 50%.
  • Bei Nichterscheinen sind 100% Stornogebühren zu zahlen

4. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

5. Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.Wir als Reiseveranstalter können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

6. Treten Sie von einer Reise oder Tour zurück, können wir den dadurch freiwerdenden Platz anderweitig besetzen.

7. Sollten Sie einer Reise oder Tour fernbleiben, ohne uns dies vorher mitzuteilen, verlieren Sie ihren Anspruch auf den gebuchten Platz.

G. Haftung

1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

2. Aufgrund der Anzahl der Reisenden können wir Ihr Gepäck auf Reisen nicht immer beaufsichtigen. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften, wenn wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir empfehlen eine Gepäckversicherung abzuschließen.

3. Wir als Reiseveranstalter haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,Mietwagen, Touren mit unter leitung anderer Firmen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

H. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei Mängeln

1. Ist die pauschalreise mangelhaft, so kann der Reisende Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der Reisende muss die Mängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort anzeigen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, Ailinco (Inhaber: Julian Klein). Soweit wir als Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Wir können die Abhilfe verweigern wenn diese unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese innerhalb der Frist nicht durch uns erbracht, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

2. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.

I. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

1. Sie müssen sich selbst über Visa- und Passbestimmungen so wie über die Gesundheitsbestimmungen (wie z.B. notwendige Impfungen und Versicherungen) des Reiselandes informieren. Falls die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf unzureichende Reisepapiere zurückzuführen sind, ver- oder behindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

2. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

J. Sicherheit auf unseren Reisen und Touren

1. Bei der Durchführung von Outdoorsportarten können nie alle Risiken ausgeschlossen werden. Auch wenn wir alle Aktivitäten so sicher wie möglich und gewissenhaft durchführen bleibt ein gewisses Restrisiko für Teilnehmer und Material.Insbesondere die von uns angebotenen Sportarten Canyoning, Wildwasserschwimmen und fahrten im Wildwasser mit Kanu/ und Kanadier bergen ein erhöhtes Risiko. Das Risiko ist besonders dann hoch wenn Sie Aktivitäten ohne Abstimmung mit dem Guide/Reiseleiter oder auf eigene Faust unternehmen.

2. An sämtlichen Veranstaltungen und Aktivitäten die wir anbieten (dazu zählen auch Nebenaktivitäten wie Partys, Wanderungen, etc.) nehmen Sie auf eigene Verantwortung teil.

3. Sie sind verpflichtet den Guide oder Reiseleiter auf gesundheitliche Probleme und beschwerden hinzuweisen, die ihre Gesundheit, die sichere Durchführung der Tour oder die Gesundheit anderer Teilnehmer gefährden könnten. Dazu zählen unter anderen Herz- Kreislauferkrankungen, Asthma, Epilepsie, Rückenverletzungen und schwache Kondition.Zudem sind Sie verpflichtet auf körperliche und psychische Probleme hinzuweisen welche die sichere Durchführung der Tour oder die Gesundheit anderer Teilnehmer gefährden könnten wie Höhenangst oder fehlende Schwimmkenntnisse.

4. Sie verpflichten Sich den Anweisungen des bzw. der Guides während der gesamten Tour Folge zu leisten. Sollten Sie wider der Anweisungen handeln begeben Sie sich eventuel in große Gefahr.
5. Wir werden Ihnen für die Reisen und Touren Material zur Verfügung stellen. Sie sind nach der Buchung vertraglich dazu verpflichtet, die Ausrüstung sorgfältig zu behandeln und vorhandene oder neu entstandene Schäden dem Guide oder Reiseleiter umgehend zu melden. Insbesondere gilt dies für Sicherheitsausrüstung.

6. Aus Sicherheitsgründen werden wir Sie vor jeder Reise oder Tour theoretisch und praktisch über den sicheren Umgang mit den Materialien und sicheres verhalten im aufgesuchten Gelände unterrichten. Sie sind verpflichtet diese Unterweisung aufmerksam mitzumachen und bei Nichtverstehen nachzufragen bis Sie den Sachverhalt verstanden haben.

7. Sollten Sie eine oder mehrere der vorangehenden bestimmungen unter J. nicht bevolgen, sind wir berechtigt Sie von der Tour bzw. der Reise auszuschließen, da dadurch Gefahren für ihre Gesundheit und die Gesundheit anderer Teilnehmer hervorgehen können.

K Versicherung

1.Ailinco bietet selbst keine Unfall- oder Reiseversicherung an. Eventuell anfallende Rettungs- und Bergungskosten werden nicht von Ailinco übernommen und sind auch nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Es wird empfohlen eine Versicherung abzuschließen, die Rettungs- und Bergungskosten übernimmt. Viele Unfallversicherungen übernehmen diese Kosten. Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen.

L. Wirksamkeit

1. Mit Erscheinen neuer Bedingungen erlischt automatisch die Wirksamkeit der vorherigen.

2. Mit Erscheinen neuer Preise erlischt automatisch die Wirksamkeit der vorherigen.

M. Unwirksamkeit

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die der unwirksamen am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind.